Die Klärung der aufenthaltsrechtlichen Situation bildet das Fundament für ein selbstbestimmtes und friedvolles Leben von Migrant*innen. Vorrangig ist dabei das Erarbeiten von Integrationsperspektiven sowie alternativen Möglichkeiten. Sie bestimmt für diese Menschen die gesamte Lebenssituation sowie den Integrationsprozess. Neben Grundsatzfragen wie Aufenthaltsgewährung bzw. Entwicklung der aufenthaltsrechtlichen Position hängen existenzielle Themen wie Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung, Wohnraum, Sozial- u. Transferleistungen, Familieneinheit etc. davon ab. Prekäre, instabile und befristete aufenthaltsrechtliche Positionen hemmen die gesellschaftliche Teilhabe, erschweren ein selbständiges Leben und führen zu einer integrativen Stagnation.
Umfassende und kompetente rechtliche Beratung, Begleitung und Vertretung gewinnen daher immer mehr an Bedeutung für die Lebensumstände von Migrant*innen. Sie sehen sich in aufenthalts-, arbeits- und sozialrechtlichen Fragen mit komplexen und dynamischen gesetzlichen Grundlagen konfrontiert, die noch dazu stark von der europarechtlichen Dimension und der Judikatur bestimmt werden. Die „Asyl- und fremdenrechtliche Beratungsstelle“ der Caritas der Diözese Graz-Seckau bietet kostenlose rechtliche Beratung, Begleitung und Vertretung in allen aufenthaltsrechtlichen Frage- und Problemstellungen, in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie die Vorbereitung, Begleitung und Vertretung bei Behörden- und Gerichtsterminen an.